Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz

 

Wie Sie sicherlich bereits den Berichterstattungen aus Fernsehen und Zeitungen entnehmen konnten, reisen erneut eine Vielzahl von Asylbewerbern über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland ein. Dabei handelt es sich überwiegend um alleinreisende Männer, u.a. aus Syrien und Irak, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und vereinzelt auch um Familien.

Zuständig für die Flüchtlingsunterbringung sind nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Gemeinden selbst sind für die Unterbringung nicht zuständig.  Landkreise und kreisfreie Städte stehen jedoch vor Herausforderungen die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen. Im Landkreis Nordsachsen soll die Verteilung der Flüchtlinge -möglichst- nach Einwohnerschlüssel erfolgen, um eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kommunen zu ermöglichen. Gegenwärtig rechnet der Landkreis mit 700 zusätzlichen Asylbewerbern für das Jahr 2023. Der Bürgermeister hat in der Oktobersitzung die Gemeinderäte über diese Situation im Landkreis informiert.

In der Gemeinde Rackwitz leben seit mehreren Jahren ca. 20 Asylbewerber unterschiedlichster Nationalitäten mit laufenden Asylverfahren. Kinder besuchen unsere Kindertagesstätten bzw. Schulen, Erwachsene sind gut integriert. Unter Anwendung des o.g. Verteilungsschlüssels müssten in der Gemeinde Rackwitz noch ca. 50 Personen zusätzlich untergebracht werden.

Im Flüchtlingsjahr 2015/2016 waren „in der Spitze“ bis zu 230 Asylbewerber -verteilt auf 2 Einrichtungen und Wohnungen- untergebracht. Durch eine strukturierte Flüchtlingsarbeit in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und ehrenamtlichen Helfern verlief die Unterbringung nahezu reibungslos.

Ukraine Unterkunft in Zschortau

Mit Beginn des Kriegsausbruchs in der Ukraine im Februar 2022 haben wir in Rackwitz auf die ersten Fluchtbewegungen aus der Ukraine reagiert. Mit viel ehrenamtlichen Engagement von Helferinnen und Helfer wurde die Unterkunft in der Lindenstraße zur Unterbringung von Ukraineflüchtlingen hergerichtet. Der Landkreis Nordsachsen hat das Gebäude von einem privaten Vermieter angemietet. Der Landkreis beabsichtigt, dass diese Unterkunft weiterhin ausschließlich Flüchtlingen aus der Ukraine vorbehalten bleiben soll, um auf weitere, heute nicht absehbare Fluchtbewegungen, reagieren zu können. Gegenwärtig sind 70 geflüchtete Ukrainer -überwiegend Frauen mit Kindern oder Familien- im Gebäude untergebracht. Daneben noch eine Vielzahl in privaten Unterkünften. Ukraineflüchtlinge werden nicht auf unsere „Verteilungsquote“ angerechnet, da diese zwischenzeitlich dem Rechtskreis des SGB II angehören. Die soziale Betreuung der zentralen Einrichtung in Zschortau obliegt der Diakonie.

Gegenwärtig ist es vom Landkreis Nordsachsen nicht beabsichtigt, dass in dieser Einrichtung Asylbewerber untergebracht werden sollen.  

Apartment Hotel Rackwitz

Der Landkreis Nordsachsen bestätigte die Anmietung von 9 Apartments im Gebäude zur Unterbringung von 25 Asylbewerbern. Im Jahr 2015/20216 waren in diesem Objekt bis zu 90 Asylbewerber untergebracht. Die ÖPNV-Anbindung nach Leipzig und Delitzsch ermöglicht ebenfalls die Mobilität. Der Landkreis sicherte zu, dass keine direkte Verteilung der Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen erfolgen soll. In dieser Unterkunft sollen Asylbewerber untergebracht werden, die schon länger in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht sind, Alltagsgewohnheiten (Einkaufen/Arztbesuche/Sprachkenntnisse) gut beherrschen und integrierbar sind. Parallel dazu werden wir mit den Sportvereinen und den ehrenamtlichen Helfern die bereits bewährten Strukturen aus den Jahren 2015/2016 in Form der Flüchtlingssozialarbeit aufleben lassen. Flankiert werden soll die Integration durch einen geleiteten Deutschkurs.

FAQ[ (häufig gestellt Fragen)

Kann die Gemeinde bestimmen, ob und wo Unterkünfte entstehen?

Der Aufgabenträger ist der Landkreis Nordsachsen. Gemeinden selbst haben, sofern sie nicht selbst Eigentümerin der Liegenschaft sind, keinen unmittelbaren Einfluss auf die Unterbringung.

Was passiert, wenn keine Unterkünfte geschaffen werden?

Der Landkreis Nordsachsen hat als weisungsfreie Pflichtaufgabe die Unterbringung der Asylbewerber zu organisieren. Dabei hat dieser selbst keine Möglichkeit die Fluchtbewegungen aus dem Ausland zu begrenzen. Sofern die Unterbringungskapazitäten nicht strukturiert und organisiert aufgebaut werden, müssten Sporthallen, Schullandheime oder Bürgerhäuser genutzt werden. In der Folge wäre kein Schul- oder Vereinssport möglich. Dieses Szenario muss dringend – auch zur Wahrung des „gesellschaftlichen Friedens“- durch Nutzung anderweitiger Kapazitäten verhindert werden.

Wer sorgt für die Sicherheit der Asylbewerber und der Anwohner?

Beim Thema Sicherheit arbeiten Gemeinde, Landkreis, Polizei und Betreiber eng zusammen.

Die Mehrheit der Asylbewerber verhält/verhielt sich völlig unauffällig. Leider sind auch unter den Asylbewerbern vereinzelt Personen, die sich nicht an die hier geltenden gesellschaftlichen Regeln halten - ganz bewusst oder zum Teil auch aus Unwissenheit. Verstöße werden entsprechend den geltenden Regelungen der deutschen Gesetzgebung geahndet. Der prozentuale Anteil ist aber nicht höher, als bei der hiesigen Bevölkerung.

Der überwiegende Anteil von Problemen entsteht erfahrungsgemäß durch Konflikte zwischen Asylbewerbern, die oftmals religiöse oder gesellschaftspolitische Hintergründe haben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Miteinander zwischen Asylbewerbern und Anwohnern möglich ist. Hierfür wird auch die oben beschriebene strukturierte Flüchtlingssozialarbeit die nötigen Voraussetzungen schaffen.

Ist die Situation im Vergleich zu 2015/2016 verändert?

Es ist eine veränderte Situation. Insbesondere durch den großen humanitären Kraftakt zur Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine im vergangenen Jahr und weiterhin anhaltend, stehen diese Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung. Aktuell sind insgesamt 108 Ukraineflüchtlinge bei uns untergebracht. Auch in Rackwitz können wir keine weiteren Kapazitäten neben den 25 Plätzen im Apartment Hotel und der Ukraineunterkunft in Zschortau erkennen.

Sollte der Bund den Flüchtlingsstrom begrenzen?

Aus kommunaler Sicht ist dies dringend erforderlich. Die Bundesregierung sollte die Hilferufe der Kommunen nicht unbeachtet lassen. Deutschland kann helfen, muss sich aber seiner Grenzen bewusst sein. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich hierzu auch an die Bundesregierung gewandt.

Wer entscheidet über die Anerkennung des Asylgesuches?

Über die Asylgesuche entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Es ist nach Maßgabe dieses Gesetzes auch für ausländerrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen zuständig. Das Bundesministerium des Innern bestellt den Leiter des Bundesamtes. Dieser sorgt für die ordnungsgemäße Organisation der Asylverfahren.      

Was geschieht nach der Bewilligung eines Asylantrages?

Anerkannte Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und können sich eigenen Wohnraum anmieten. Zudem erfolgt die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Finanzielle Unterstützung gibt es bei Bedarf im Rahmen der Sozialgesetzgebung (SGB II - Jobcenter – Bürgergeld bzw. SGB XII - Sozialamt - Sozialhilfe).

Was passiert im Fall einer Ablehnung?

Wird der Antrag auf Asyl durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, ist der Betroffene zur Ausreise verpflichtet. Kommt er dem nicht nach und gibt es auch keine Abschiebungshindernisse wie beispielsweise Reiseunfähigkeit oder fehlende Reisedokumente, wird er zwangsweise in das Heimatland rückgeführt (sogenannte Abschiebung). Für Abschiebungen wie auch Rückführungen ist die Zentrale Ausländerbehörde des Freistaates zuständig.

Was passiert mit straffälligen Asylbewerbern?

Für Asylbewerber, welche in Deutschland Straftaten begehen, gilt das deutsche Strafrecht.

Die Entscheidung über eine Abschiebung auf Grund begangener Straftaten obliegt der Zentralen Ausländerbehörde des Freistaates. Somit ist der Freistaat für die Abschiebungen verantwortlich. Bei der Entscheidung ist diese an Recht und Gesetz gebunden.

 

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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