Baugrundstücke in der Gemeinde Rackwitz

Hinweis zum Verkauf von Baugrundstücken durch die Gemeinde Rackwitz

Sofern die Gemeinde über Baugrundstücke oder Immobilien zum Verkauf verfügt, werden diese entweder öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (Homepage, Gemeindespiegel, Mitteilungsblatt) oder einem entsprechenden Makler übergeben.

Für Baugrundstücke auf dem ehemaligen Untergut in Zschortau gibt es derzeit noch keine konkreten städtebaulichen Pläne. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Erschließung des Gebietes vor 2025 generell eher unwahrscheinlich. Eine sogenannte Warteliste wird von der Gemeinde nicht geführt, auch erfolgt keine Reservierung von Grundstücken.

Von der Gemeinde werden derzeit auch keine anderen Grundstücke zum Verkauf angeboten.

 

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte für den Landkreis Nordsachsen können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungsamt des Landratsamtes Nordsachsen erfragt oder auf der Internetseite http://cardomap.landkreis-nordsachsen.de eingesehen werden.

Quelle: Robert Tunna

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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