Schiedsstelle Rackwitz

Die Schiedsstelle Rackwitz stellt sich Ihnen als eine vorgerichtliche Schlichtungsorganisation vor. Die gemeindliche Schiedsstelle hat das Ziel, Rechtsstreitigkeiten mit zivilrechtlichen, nachbarschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Inhalten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.

Die Schiedsstelle Rackwitz arbeitet, wie andere Schiedsstellen auch, kostengünstig und bürgernah.
Ständige Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktoren der Amtsgerichte garantieren den rechtmäßigen Schlichtungserfolg.

Der vor der Schiedsstelle erreichte Vergleich hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Jahren. In diesem Vergleich sind die von den Parteien übernommenen Verpflichtungen festgelegt worden.

Die unter Eid zur Verschwiegenheit verpflichteten Friedensrichter können schlichten, aber nicht richten.

Neben der Erfolgsquote von über 50 % führt der Schlichtungserfolg bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch das Gericht, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

Informationsgespräche sind nach dem geltenden Recht kostenfrei.

In der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 27.09.2018 wurde durch den Gemeinderat ein neuer Friedensrichter für die Gemeinde Rackwitz gewählt.

Herr Wilfried Krüger hat seine ehrenamtliche Tätigkeit seit dem 01.06.2019 aufgenommen.

Sein Büro befindet sich im OT Zschortau, in der Lindenstraße 21 (ehemaliges Rathaus), I. Etage. Herr Krüger bietet  Sprechzeiten jeden 1. und 3. Montag im Monat von 17:00 - 19:00 Uhr an.

Erreichbarkeit: Tel.-Nr. 0157/ 806 140 49

e-Mail: schiedsstelle-rackwitz@web.de

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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