Gemeindespiegel Rackwitz

Hier finden Sie den Gemeindespiegel der Gemeinde Rackwitz zum Download. Er erscheint quartalsweise. Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie bitte Frau Hahn unter 034294 - 7110. Bei der Erstellung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Gern können Sie einen informativen Artikel einsenden, der für unsere Leserinnen und Leser interessant sein könnte. 

Termine 2023 (geplant)

Ausgabe 01-2023 Redaktionsschluss 10.03.2023/ Erscheinung 24.03.2023

Ausgabe 02-2023 Redaktionsschluss 26.05.2023/ Erscheinung 09.06.2023

Ausgabe 03-2023 Redaktionsschluss 08.09.2023/ Erscheinung 22.09.2023

Ausgabe 04-2023 Redaktionsschluss 01.12.2023/ Erscheinung 15.12.2023

Sie erhalten keinen Gemeindespiegel?

Die Verteilung erfolgt über Hauswurfsendungen durch die Deutsche Post und wird durch die Gemeinde vergütet. Sollten Sie kein Exemplar erhalten, bitten wir Sie uns zu informieren. 

2022

2023

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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