Bürger helfen der Verwaltung

Mängelmeldung

Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern ein lebens- und liebenswertes Rackwitz bieten! Dabei sind wir auch auf Ihre Hilfe angewiesen. Wenn Sie Schäden oder Mängel feststellen oder einfach nur Anregungen geben möchten, dann teilen Sie uns dies mit.

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Anregung und Kritik

Sie haben Anregungen oder Verbesserungsvorschläge für uns? Schicken Sie uns eine E-Mail und teilen Sie uns mit was Sie denken.

Ihre Mitteilung, sowie Datum, Uhrzeit und Ihre IP-Adresse wird als E-Mail unverschlüsselt an uns übertragen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir speichern sie daher ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Angaben von persönlichen Daten geschieht freiwillig.

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Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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