Neubürgerinformation

Was ist zu erledigen bei einer An,- Ab- oder Ummeldung?

Beim Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt müssen Sie sich in Rackwitz anmelden. Hierzu benötigen Sie den Personalausweis und/oder Reisepass. Beim Umzug innerhalb Rackwitz müssen Sie sich ummelden. Meldeformulare und Formblätter für den Vermieter erhalten Sie kostenlos im Einwohnermeldeamt (jeweils während der üblichen Öffnungszeiten).

An was ist außerdem zu denken im Zusammenhang mit Zu-, Um- oder Wegzug?

  • Wenn Sie Empfänger von Sozialhilfe, Wohngeld oder Lastenzuschuss sind, sollten Sie baldmöglichst die neuen Anträge stellen.

  • Wenn Sie ein Auto besitzen, muss die neue Adresse im Kraftfahrzeugschein eingetragen werden. Sie müssen dazu Ihren bereits geänderten Personalausweis mitbringen. Evtl. sind neben der Adressenänderung auch neue Autokennzeichen erforderlich. Hierzu braucht man den geänderten Personalausweis sowie alle Fahrzeugpapiere.

  • Wenn Sie Gemeindeabgaben bezahlen, ersparen Sie sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Auch das Finanzamt sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die Gemeinde Rackwitz ist das Finanzamt Eilenburg zuständig.

  • Ihre Lieferanten für Strom und Gas sollten Sie über den Wohnungswechsel informieren.

  • Für die Wasserversorgung ist die DERAWA mit Sitz in Delitzsch zuständig. Als Hauseigentümer sind Sie gegenüber dem Zweckverband zahlungspflichtig und sollten sich wegen der Ablesung des Zählerstandes mit diesem in Verbindung setzen. Bei einem Mietverhältnis erfolgt die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühr grundsätzlich über den Vermieter.

  • Kündigen Sie Ihr Telefon am alten Wohnsitz rechtzeitig. Wünschen Sie auch in der neuen Wohnung ein Telefon, können Sie gleichzeitig mit der Kündigung des alten Anschlusses den Neuen beantragen.

  • Sollte Ihre Post nachgesandt werden, stellen Sie bitte einen Nachsendeantrag bei Ihrem bisherigen Zustellpostamt. In der Gemeinde Rackwitz unterhält die Deutsche Post AG derzeit eine Agentur.

  • Als Rundfunk- und Fernsehteilnehmer geben Sie bitte der Gebührenzentrale Ihre neue Anschrift bekannt. Änderungsformulare liegen in den Banken und Sparkassen aus und können dort ausgefüllt wieder abgegeben werden.

  • Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihre Bank, Krankenkasse, Versicherungen und, und, und die neue Anschrift mitzuteilen.

  • Wenn Sie Kinder im Kindergarten oder Schulalter haben: Anmeldung bei der Schule bzw. Kindergarten.

  • Wenn Sie gerne Singen, Musizieren, Sport treiben oder ein anderes Hobby gleich welcher Art haben, finden Sie sicher den dazu passenden Verein in unsrem ausführlichen Verzeichnis "Vereine, Gruppen und Verbände".

  • Alles, was in der Gemeinde geschieht, erfahren Sie aus dem Mitteilungsblatt der Region Delitzsch (erscheint 14 tägig) und aus dem Gemeindespiegel, der quartalsweise erscheint. Beide Blätter liegen aktuell in der Auslage der Gemeindeverwaltung Rackwitz aus.

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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