Offenlegung von Planungen

Wesentlicher Bestandteil bei öffentlichen Planungsaufgaben ist die Offenlegung der Planentwürfe und damit die Beteiligung der Bürger durch öffentliche Auslegung.

Das bedeutet, dass die Entwürfe von Bauleitplänen für die Dauer eines Monats öffentlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz auszulegen sind.

Nach § 3 (2) BauGB können in dem Zeitraum der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Pläne sind zu folgenden Zeiten im Bauamt einsehbar:

Mo: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr

Di:

Mi:

08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr

Do: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Zudem finden Sie Informationen (z.B. Bekanntmachungen mit Auslegungsfristen sowie ausgelegte Dokumente) über aktuelle Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Gemeinde Rackwitz auf dem offiziellen Portal für Bürgerbeteiligungen des Freistaats Sachsen. (siehe folgender Link)

Beteiligung in Rackwitz ausliegende B-Planentwürfe

Stellungnahmen können sowohl online über das Portal, als auch beim Bauamt der Gemeinde Rackwitz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

Aktuelles

Eröffnung einer Postfiliale in Rackwitz

Am 26.05.2023 eröffnet die Deutsche Post in Rackwitz eine eigenbetriebene Postfiliale in der Hauptstr. 11 (Container neben dem Rathaus). Diese Filiale hat vorerst Montag / Mittwoch / Freitag von 13:00 bis 15:00 Uhr  geöffnet. (Änderungen vorbehalten)

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Flughafen Leipzig-Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 15. Planänderung – 1. Tektur

Die ursprünglichen, geänderten oder ergänzenden Planunterlagen, Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 5. Juni 2023 bis einschließlich 4. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, im Rathaus, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz, Bauverwaltung, 2. OG, Zimmer 32, zu den Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur - Luftverkehr“ verwiesen.

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Hinweise zur Verteilung des Gemeindespiegels 

Der Rackwitzer Gemeindespiegel wird quartalsweise durch die Deutsche Post an alle Haushalte in unserer Gemeinde verteilt. Unser Ortsblatt wird u.a. durch Werbeanzeigen mitfinanziert. Wenn sich an Ihrem Briefkasten ein Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine Werbung" befindet, so müssen Austräger von Prospekten und auch die Mitarbeiter der Deutschen Post dies beachten und dürfen Ihnen keine unerwünschte Werbung, dazu gehört auch unser Gemeindespiegel, in den Kasten werfen.

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