Offenlegung von Planungen

Wesentlicher Bestandteil bei öffentlichen Planungsaufgaben ist die Offenlegung der Planentwürfe und damit die Beteiligung der Bürger durch öffentliche Auslegung.

Das bedeutet, dass die Entwürfe von Bauleitplänen für die Dauer eines Monats öffentlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz auszulegen sind.

Nach § 3 (2) BauGB können in dem Zeitraum der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Pläne sind zu folgenden Zeiten im Bauamt einsehbar:

Mo: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr

Di:

Mi:

08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr

Do: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Zudem finden Sie Informationen (z.B. Bekanntmachungen mit Auslegungsfristen sowie ausgelegte Dokumente) über aktuelle Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Gemeinde Rackwitz auf dem offiziellen Portal für Bürgerbeteiligungen des Freistaats Sachsen. (siehe folgender Link)

Beteiligung in Rackwitz ausliegende B-Planentwürfe

Stellungnahmen können sowohl online über das Portal, als auch beim Bauamt der Gemeinde Rackwitz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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