Offenlegung von Planungen
Wesentlicher Bestandteil bei öffentlichen Planungsaufgaben ist die Offenlegung der Planentwürfe und damit die Beteiligung der Bürger durch öffentliche Auslegung.
Das bedeutet, dass die Entwürfe von Bauleitplänen für die Dauer eines Monats öffentlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz auszulegen sind.
Nach § 3 (2) BauGB können in dem Zeitraum der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Pläne sind zu folgenden Zeiten im Bauamt einsehbar:
Mo: | 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr |
Di: Mi: |
08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr 08:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr |
Do: | 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zudem finden Sie Informationen (z.B. Bekanntmachungen mit Auslegungsfristen sowie ausgelegte Dokumente) über aktuelle Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Gemeinde Rackwitz auf dem offiziellen Portal für Bürgerbeteiligungen des Freistaats Sachsen. (siehe folgender Link)
Beteiligung in Rackwitz ausliegende B-Planentwürfe
Stellungnahmen können sowohl online über das Portal, als auch beim Bauamt der Gemeinde Rackwitz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.