Offenlegung von Planungen

Wesentlicher Bestandteil bei öffentlichen Planungsaufgaben ist die Offenlegung der Planentwürfe und damit die Beteiligung der Bürger durch öffentliche Auslegung.

Das bedeutet, dass die Entwürfe von Bauleitplänen für die Dauer eines Monats öffentlich im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz auszulegen sind.

Nach § 3 (2) BauGB können in dem Zeitraum der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Pläne sind zu folgenden Zeiten im Bauamt einsehbar:

Mo: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr

Di:

Mi:

08:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 12:00, 13:00 - 15:00 Uhr

Do: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Zudem finden Sie Informationen (z.B. Bekanntmachungen mit Auslegungsfristen sowie ausgelegte Dokumente) über aktuelle Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Gemeinde Rackwitz auf dem offiziellen Portal für Bürgerbeteiligungen des Freistaats Sachsen. (siehe folgender Link)

Beteiligung in Rackwitz ausliegende B-Planentwürfe

Stellungnahmen können sowohl online über das Portal, als auch beim Bauamt der Gemeinde Rackwitz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

 

Aktuelles

Informationen zur Sanierung der Start- und Landebahn des Flughafens Leipzig-Halle

Im Jahr 2021 konnte die nördliche Start- und Landebahn des Flughafens Leipzig/Halle nach einer umfassenden Sanierung und der Umstellung auf LED-Beleuchtung wieder in Betrieb genommen werden. Die Sanierung war durch eine großflächige Alkali-Kieselsäure-Reaktion, den sogenannten „Betonkrebs“, notwendig geworden.

Wir möchten Sie nun darüber informieren, dass im September erneut Arbeiten an der SLB Nord beginnen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.... 

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Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Rackwitz

Die Gemeindeverwaltung und den Bürgermeister erreichen berechtigte Sorgen und Fragen von Mietern und Eigentümern im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz und Anfragen zur Beschlussfassung einer kommunalen Wärmeplanung durch den Gemeinderat am 22.06.2023.

Dabei geht es um nicht weniger als die Fragestellung: „Wie werde ich zukünftig meine Wohnung beheizen und was mache ich jetzt mit meiner über 20 Jahre alten Gas- oder Ölheizung?"

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Hinweise zur Verteilung des Gemeindespiegels 

Der Rackwitzer Gemeindespiegel wird quartalsweise durch die Deutsche Post an alle Haushalte in unserer Gemeinde verteilt. Unser Ortsblatt wird u.a. durch Werbeanzeigen mitfinanziert. Wenn sich an Ihrem Briefkasten ein Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine Werbung" befindet, so müssen Austräger von Prospekten und auch die Mitarbeiter der Deutschen Post dies beachten und dürfen Ihnen keine unerwünschte Werbung, dazu gehört auch unser Gemeindespiegel, in den Kasten werfen.

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