Senioren

Seniorennachmittag Rackwitz

In den schön eingerichteten Gemeinschaftsräumen der Wohnanlage in Rackwitz, Märchenweg 2, bieten Mitarbeiterinnen des DRK ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm, das sowohl den Bewohnern und Anwohnerinnen der Umgebung als auch Gästen aus der Nachbarschaft offensteht. Hier können Sie Kontakte schließen, in gemütlicher Runde beisammensitzen, spielen und basteln, an interessanten Kursen teilnehmen, gemeinsam essen und feiern.

Begegnungsstätte Rackwitz

Öffnungszeiten:
Mo. 13.30-17.00 Uhr

Märchenweg 2
04519 Rackwitz

Seniorennachmittag OT Zschortau

Veranstalter/Ansprechpartner
IG Kultur und Brauchtum Zschortau, Frau Brunzel

Veranstaltungsort
Bürgerbegegnungszentrum /ehem. Rathaus
Lindenstraße 29
04519 Rackwitz OT Zschortau

Treffen: donnerstags ab 14:00 Uhr

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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