Übernachtungsmöglichkeiten

Apartment Hotel Rackwitz

Tel.: 034294-77711

Nordstraße 1
04519 Rackwitz

CAMP DAVID Sport Resort by All-on-Sea

Telefon: +49 (0) 34294 - 85 86 87

Haynaer Str. 1
04519 Rackwitz

www.campdavid-sportresort.de

Landgasthof Podelwitz

Tel.: 034294-8240

Wiederitzscher Straße 2
04519 Rackwitz OT Podelwitz

Pension Heike Baier

Tel.: 034202-91938
0179-2933692

Dorfplatz 3
04519 Rackwitz
OT Zschortau

Conny´s Bistro

Constanze Urban

Tel.: 034202-91007

Lindenstraße 34
04519 Rackwitz OT Zschortau

Lobacher Hof GmbH (Feriendorf)

Tel.: 034294 843815

Kreumaer Dorfstraße 29
04519 Rackwitz OT Kreuma

Pension Gutshof Podelwitz

Tel.: 034294-858687

Tel.: +49 170 18 50 150

Wiederitzscher Straße 19
04519 Rackwitz OT Podelwitz

info@gutshof-podelwitz.de

Aktuelles

Informationen zur Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Rackwitz 

Der Landkreis Nordsachsen informierte die Kommunen, dass in den letzten Monaten ein deutlicher Zuwachs von Zuwanderern aus Drittstaaten, insbesondere über die Balkanroute, festzustellen ist. Darüber hinaus ist auch zu erwarten, dass die Fluchtbewegungen aus der Ukraine mit Kriegsverlauf -besonders im Winter- zunehmen werden.  

Zur Vermeidung von Spekulationen, Gerüchten und bewusst gestreuten Falschnachrichten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Rackwitz, erhalten Sie hier die entsprechenden offiziellen Informationen.

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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Alle Formulare finden Sie auf hier auf den Homepage unter: Verwaltung und Gemeinderat / Ausschreibungen

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Aktuelles zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (insb. Holzpellets, Heizöl, Flüssiggas) 

Nach aktuellen Informationen hat am 02.02.2023 erneut eine Bund-Länder-Abstimmung zum „Härtefallfonds“ für Privathaushalte stattgefunden. Angestrebt wird danach eine möglichst bundeseinheitliche digitale Lösung zur Beantragung und Nachweisführung der Hilfen für Privathaushalte. Eine Zuständigkeit der Kommunen für die Beantragung soll es nicht geben. Derzeit ist noch kein Zeitpunkt ersichtlich, ab dem diese Hilfen von den anspruchsberechtigten Verbrauchern beantragt werden können. Die bei der Gemeindeverwaltung nachfragenden Bürger und Bürgerinnen können im Moment leider nur weiterhin um Geduld gebeten werden.

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